Urteil des AG Halle-Saalkreis vom 16.07.2008 zur Geltendmachung u.a. auch von unverbindlichen Preisempfehlungszuschlägen (UPE) und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung

Der Geschädigte ist berechtigt, auch bei fiktiver Abrechnung auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens, UPE-Zuschläge, Verbringungskosten, Lackmaterialindex und Prüfposition als Schadensposten geltend zu machen. Aus den Gründen: …Der Sachverständige muss also eine Prognose darüber erstellen, welche Kosten bei einer Reparatur in einer Werkstatt anfallen. Hinsichtlich der UPE-Zuschläge, der Verbringungskosten, des Lackmaterialindex und der Prüfposition ist der Sachverhalt … Urteil des AG Halle-Saalkreis vom 16.07.2008 zur Geltendmachung u.a. auch von unverbindlichen Preisempfehlungszuschlägen (UPE) und Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung weiterlesen